Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01. Januar 2020Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der WerteWissenWandel gGmbH (im nachfolgenden „Gesellschaft“ genannt)
1. Geltungsbereich
Die durch die Gesellschaft angebotenen Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Vertragsabschließung gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Änderungen und/oder Ergänzungen bestehender Verträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Gesellschaft. Das gleiche gilt für diese Schriftformklausel.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung. Ein wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Die Gesellschaft entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter für die Durchführung eines Auftrags eingesetzt werden. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, zur Durchführung des Auftrags sachverständige Personen und sonstige Dritte mit einzubeziehen.
3. Schweigepflicht
Die Gesellschaft hat alle ihr zur Erfüllung eines Auftrags zur Kenntnis gelangten Informationen und Unterlagen der Auftraggeber vertraulich zu behandeln und gegen Einsicht Dritter zu sichern. Dies gilt auch über das Ende eines Vertrages hinaus. Die Gesellschaft hat ihre Mitarbeiter/innen zur Geheimhaltung zu verpflichten, auch über die Zeit des Arbeitsverhältnisses hinaus.
4. Vergütung
Die jeweilige Vergütung wird auf Basis der aufgewendeten Tätigkeitszeit nach einem vereinbarten Stundensatz oder zu einem Festpreis berechnet. Hierbei gilt die im Angebot angeführte Vergütungsregelung, die vertraglicher Bestandteil wird.
Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Beeinträchtigungen der Leistungserfüllung durch die Gesellschaft, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, führen nicht zu einer Minderung der Vergütung. Darüber hinaus gilt hierzu in allen Fällen für die Gesellschaft das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch).
5. Kündigung von Aufträgen
Die den jeweiligen Aufträgen zugrundeliegenden Kündigungsfristen und -möglichkeiten ergeben sich aus dem zugehörigen Angebot. Davon unberührt besteht das Recht auf außerordentliche Kündigung. Wichtige Gründe, die zu einer außerordentlichen Kündigung führen, sind beispielsweise:
- wenn wesentliche Vertragspflichten trotz vorherigen Abmahnungen weiterhin schuldhaft verletzt werden
- wenn Verfehlungen oder der Verdacht auf Gesetzesverstöße der Vertragspartner und/oder seiner Vertreter bekannt werden
- wenn es zu wesentlichen Beanstandungen der Tätigkeit kommt
Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat die Gesellschaft einen Anspruch auf Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit.
Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung erheblich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erbringung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.
6. Haftung
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet die Gesellschaft für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
Soweit die Haftung nach diesen Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, deren Angestellten sowie Unterauftragnehmer/innen.
7. Datenschutz
Die Gesellschaft behandelt personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der eigenen Datenschutzgrundsätze. Eine Weitergabe der Daten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Durchführung und Abwicklung des Vertrages.
8. Mitwirkungspflicht der Auftraggeber
Die Auftraggeber verpflichten sich, der Gesellschaft jede erforderliche Unterstützung zu gewähren und die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen bereit zu stellen.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht am Sitz der Gesellschaft zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.
10. Schlussbestimmung
Soweit eine Bestimmung des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt.
11. Für die nachfolgenden (Inhouse-)Trainingsleistungen der Gesellschaftgelten gelten neben den oben aufgeführten allgemeinen Bestimmungen jeweils die folgenden besonderen Bestimmungen.
Zu den Trainingsleistungen zählen Seminare, Workshops, E-Learnings, Webinare sowie weitere Qualifizierungsmaßnahmen.
11a). Verschieben und Stornieren von Trainingsterminen
Vereinbarte Trainingstermine können auf Wunsch der Auftraggeber verschoben werden. Dies muss mit einem für die Gesellschaft zumutbaren zeitlichen Vorlauf angekündigt werden. Die Auftraggeber tragen in diesem Fall etwaige Mehrkosten. Wird ein Inhouse-Training wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von der Gesellschaft nicht verschuldeten Verhinderung des Referenten verschoben, wird in Absprache ein Ersatztermin festgelegt oder ein Ersatzreferent mit gleicher Qualifikation gestellt.
Inhouse Trainings können bis 6 Wochen vor dem ausgewählten Termin gegen eine Gebühr von 400,00 € storniert werden. Bei Stornierungen bis vier Wochen vor Seminarbeginn werden 50 %, danach die volle Teilnahmegebühr fällig. Stornogebühren Dritter Leistungsträger – insbesondere für Reisetickets oder Hotelübernachtungen – werden in der Höhe weiterberechnet, in der sie anfallen. Abweichend davon können im Einzelfall abweichende Stornierungsregelungen getroffen werden. Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat die Gesellschaft in jedem Fall Anspruch auf Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit.
11b). Nutzung von Veranstaltungsunterlagen
Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Soweit den Teilnehmern Unterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden beschränkt sich die Nutzung ausschließlich auf die Teilnehmer/innen. Die Dateien können auf den Rechnern und zusätzlich auf mobilen Geräten beliebig oft gespeichert werden. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass nur der/die Teilnehmer/in darauf Zugriff hat. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nicht zulässig. Die Teilnehmer sind nicht befugt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich der zugehörigen Dokumentation.