Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Stand: 01. Januar 2026 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen der WerteWissenWandel gGmbH (im nachfolgenden „Gesellschaft“ genannt)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der WerteWissenWandel gGmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) gegenüber Auftraggebern aus dem unternehmerischen Bereich sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften (B2B/B2G). Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber gelten nur, wenn sie von der Gesellschaft ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Änderungen und Ergänzungen bestehender Verträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungsgegenstand und Umfang
Gegenstand ist die im Angebot/Vertrag vereinbarte Leistung (z. B. Beratung, Moderation, Workshops/Veranstaltungen, Qualifizierungen, Beteiligunsgformate, Regionalentwicklungsprojekte, Prozessbegleitung). Ein wirtschaftlicher Erfolg oder bestimmtes Ergebnis ist nicht geschuldet; die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen mit der im Fachgebiet üblichen Sorgfalt und Qualifikation. Die Gesellschaft entscheidet über den Einsatz eigener Mitarbeitender und ist berechtigt, sachverständige Dritte/Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einzubeziehen.

3. Mitwirkungspflicht der Auftraggeber 
Die Auftraggeber stellen alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpersonen und Entscheidungen rechtzeitig bereit und gewährleisten die Teilnahme relevanter Stakeholder an Terminen. Verzögerungen, Mehraufwände oder zusätzliche Termine aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung können die Zeitplanung anpassen und werden nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Honorar gesondert berechnet.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gilt die im Angebot/Vertrag vereinbarte Vergütungsregelung (Festpreis oder Abrechnung nach Zeitaufwand gemäß Stundensatz) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt nach Leistungserbringung durch Rechnungsstellung seitens der Gesellschaft. Zahlungsziel ist 20 Tage ab Rechnungsdatum. Beeinträchtigungen der Leistungserfüllung, die im Verantwortungsbereich der Auftraggeber liegen (z. B. Terminverschiebungen, fehlende Mitwirkung), führen nicht zu einer Minderung der Vergütung. Hierdurch entstehende Mehrkosten (z. B. zusätzliche Termine, nicht stornierbare Reise-/Raumkosten) werden weiterberechnet.

5. Terminorganisation, Veranstaltungen und Workshops
Workshops und Veranstaltungen finden in der Regel bei Vereinen, Stiftungen, Kommunen oder anderen Partnern statt und werden inhaltlich sowie organisatorisch gemäß Angebot/Vertrag verantwortet. Soweit Veranstaltungen offen zugänglich sind, handelt es sich nicht um Ticket-Verkäufe der Gesellschaft; die Teilnahmebedingungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot/Vertrag bzw. der ausrichtenden Institution.

6. Kündigung und Stornierung
Ordentliche Kündigung
: Eine ordentliche Kündigung des Auftrags ist beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich, sofern nichts Abweichendes im Angebot/Vertrag geregelt ist.

Außerordentliche Kündigung: Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit ohne Frist möglich (z. B. nachhaltige Pflichtverletzung trotz Abmahnung, Rechtsverstöße, wesentliche Beanstandungen).

Vergütung bei Kündigung/Stornierung:

  • Bereits erbrachte Leistungen – insbesondere vorbereitende oder konzeptionelle Arbeiten – sind nach Aufwand zum vereinbarten Honorar bzw. beim Festpreis anteilig zu vergüten.
  • Nicht stornierbare Drittaufwände (z. B. Reise-/Übernachtungskosten, Raummieten) werden weiterberechnet, soweit sie im Risikobereich der jeweils betroffenen Partei entstanden sind.
  • Pauschale Stornogebühren werden nicht erhoben, sofern nichts Abweichendes im Angebot/Vertrag vereinbart ist.

7. Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen
Können infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder anderer nicht von den Parteien verschuldeter Umstände Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, sind beide Seiten für die Dauer und im Umfang der Behinderung von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Untersagungen). Ansprüche auf Schadensersatz bestehen in diesen Fällen nicht. Bereits entstandene, nicht stornierbare Kosten tragen die Parteien jeweils in ihrem Risikobereich. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Die Parteien werden sich unverzüglich abstimmen, um Ersatztermine oder angepasste Leistungsumfänge festzulegen.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Gesellschaft behandelt alle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erlangten Informationen vertraulich und schützt sie vor unbefugter Kenntnisnahme durch Dritte. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus. Personenbezogene Daten werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung der Gesellschaft verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Rechtsgrundlage vorliegt.

9. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Arbeits- und Veranstaltungsunterlagen (z. B. Konzepte, Präsentationen, Templates, Canvas, Dokumentationen, E-Learning-Materialien) sind urheberrechtlich geschützt. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung übertragen. Soweit Unterlagen den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden, ist deren Nutzung auf den Zweck des jeweiligen Projekts/Workshops beschränkt. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der Gesellschaft, sofern nicht im Angebot/Vertrag abweichend geregelt. Lizenzmaterial (z. B. Software, Datenbanken) darf nicht kopiert oder weitergegeben werden, sofern keine gesonderte Lizenz erteilt wurde.

10. Haftung
Für Schäden, die nicht aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren, haftet die Gesellschaft nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Pflichten haftet die Gesellschaft auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeitenden und Unterauftragnehmer der Gesellschaft. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Ist der Auftraggeber Kaufmann oder handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, ist Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft, sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist auf der Website der Gesellschaft abrufbar und wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

 

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